Bemerkung
Die Standardnorm (Länge) eines Vektors u = (a,b) ∈
IR² ist durch die Zahl
√s(u,u) =
√a² + b² definiert,
wobei s hier das kanonische Skalarprodukt bezeichnet. Diese Vektornorm stimmt mit der
elementargeometrischen Länge genau dann überein, wenn der klassische Lehrsatz des Pythagoras wahr ist. Daher ist es
zirkulär, diesen Satz vektoriell beweisen zu wollen.
Nun folgt eine korrekte Beweisführung:
Die vier Dreiecke haben jeweils den Flächeninhalt
½
·a
·b.
Ferner ist c
·c
der Flächeninhalt des inneren Quadrats.
Der Inhalt des äußeren Quadrats beträgt
(a+b)·(a+b).
Andererseits setzt sich das äußere Quadrat aus den
vier Dreiecken und dem inneren Quadrat zusammen. Somit gilt:
(a+b)·(a+b)
=
4·(½·a·b)
+ c
·c.
Daraus folgt: c² = a² + b².
Dagegen zeigt der vektorielle Beweis lediglich, dass in den entsprechend normierten
Räumen für alle orthogonalen Vektoren v und w die
Aussage: Norm²(v+w) = Norm²(v) + Norm²(w) gilt.
Die euklidische Ebene kann man aber nur dann mit dem kanonisch normierten
IR² identifizieren,
wenn der elementargeometrische Beweis des Satzes von Pythagoras vorliegt. Hier schließt sich also der Kreis.
Übrigens lassen sich Vektorräume auch derart normieren, dass man den Pythagoras daraus nicht mehr ableiten kann.